Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Lionizers GmbH abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Softwarelizenz- und Dienstleistungsverträge (wie z.B. Schulungs-, Beratungs- und Software-Pflegeverträge).
Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die Lionizers GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei (nachfolgend „Kunde") gelten nicht.
II. Zustandekommen des Vertrages
Angebote der Lionizers GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Lionizers GmbH eine Bestellung des Kunden (Angebot) annimmt.
Software-Pflegeverträge beziehen sich auf die im Vertrag konkret bezeichneten Softwarelizenzen (Hauptlizenz, Zusatzlizenzen und/oder kostenpflichtige Zusatzmodule), Einzelheiten sind unter VII geregelt. Beim späteren Erwerb von Zusatzlizenzen und/oder kostenpflichtigen Zusatzmodulen und/oder Lizenzerweiterungen jeglicher Art werden diese ab Lieferung automatisch in den bestehenden Pflegevertrag für die Hauptlizenz aufgenommen, der ausdrückliche Abschluss eines ergänzenden Software-Pflegevertrags ist nicht erforderlich.
Bei öffentlichen Schulungen erfolgt gleichzeitig mit dem Versand der Anmeldebestätigung auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Schulungsteilnahme.
III. Preise, Versand, Zahlungsbedingungen
Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind für die Lionizers GmbH nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Lionizers GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind.
Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Lionizers GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zzgl. einer Pauschale in Höhe von € 40,- zu verlangen. Die Nutzungsrechte für die jeweils gelieferte Ware werden erst mit vollständiger Erfüllung aller fälligen Forderungen eingeräumt.
Kann die Leistung ganz oder in Teilen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, bleibt er gleichwohl zur Zahlung abzüglich effektiv ersparter Aufwendungen verpflichtet.
Soweit im Vertrag nicht weiter ausgeführt, sind Nebenkosten wie z.B. Reisekosten und Übernachtungskosten stets gesondert zu vergüten.
Die Umsatzsteuer sowie etwaige andere gesetzliche Abgaben werden in der jeweils gültigen, gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Die Lionizers GmbH ist zur Zurückhaltung ihrer Leistung berechtigt, solange eine fällige Forderung auch nach Mahnung nicht erfüllt wird.
IV. Urheberrechte
Die Lionizers GmbH ist Inhaber von Urheber- und Verwertungsrechten an den zu liefernden urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere an Software, Schulungsunterlagen und an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumenten und Dateien. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Werke als Ganzes oder teilweise Dritten zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde zahlt für das in diesen Bedingungen eingeräumte Nutzungsrecht die vereinbarte Nutzungsgebühr. Die Lionizers GmbH gewährt dem Kunden vorbehaltlich der vollständigen Zahlung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der gelieferten Software. Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung notwendig ist. Es darf nur eine Sicherungskopie angefertigt werden.
Zu Evaluierungszwecken gelieferte Produkte werden unentgeltlich auf bestimmte Zeit überlassen und bleiben Eigentum der Lionizers GmbH.
Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
V. Leistungen und Leistungsumfang
Die Lionizers GmbH ist berechtigt, die Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtung ganz oder zum Teil auf Dritte zu übertragen.
Installations-, Einführungs- und Pflegeleistungen sind nur dann Teil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Mitarbeiter der Lionizers GmbH sind lediglich an Weisungen der Lionizers GmbH gebunden.
VI. Besondere Bestimmungen für Schulungs- und Beratungsverträge
Die Lionizers GmbH behält sich das Recht vor, Schulungsinhalte geringfügig abzuändern sowie ggf. Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.
Besucht der Teilnehmer nicht die gesamte Schulung, fällt gleichwohl die volle Höhe der Teilnehmergebühr an.
Die Stornierung und/oder Umbuchung einer Schulungsanmeldung muss schriftlich erfolgen.
Nimmt der angemeldete Teilnehmer an der Schulung nicht teil, ohne diese rechtzeitig storniert zu haben, so bleibt der ungekürzte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Ist der Teilnehmer verhindert, so ist er berechtigt, jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an.
Bei Stornierungen und Umbuchungen: bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn entstehen keine Kosten, außer den ggf. bereits angefallenen Reisekosten. Weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird der volle Schulungspreis zzgl. ggf. bereits angefallener Reisekosten fällig. Kurzfristige Stornierungen (bis 1 Woche vor Leistungsbeginn) werden zu 100% der vereinbarten Kosten berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Berater nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
VII. Besondere Bestimmungen für Software-Pflegeverträge
VII.1. Leistungen
Die Lionizers GmbH stellt Updates zur Verfügung.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die individuelle Erstellung, Anpassung, Änderung oder Überlassung von Software oder Datenbeständen, die Wartung von Hardware sowie die Schulung von Anwendern.
Der Software-Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
VII.2. Durchführung der Pflege
Die Pflegearbeiten werden während der üblichen Dienstzeiten erbracht.
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler in reproduzierbarer Form mit einer genauen schriftlichen Schilderung des Fehlers zu melden.
Je nach Art des Fehlers erfolgt die Fehlerbehebung durch: mündliche Anweisung, schriftliche Prozedurbeschreibung, Lieferung einer Softwareergänzung oder Lieferung einer neuen Softwareversion.
VII.3. Pflegevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die neueste von der Lionizers GmbH freigegebene Version der Software eingesetzt ist.
Für ein einwandfreies Funktionieren der Software müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Hard- und Softwareumgebung gegeben sein.
Solange der Kunde die Pflegevoraussetzungen nicht geschaffen hat, ruht jegliche Verpflichtung der Lionizers GmbH aus dem Vertrag.
VIII. Besondere Bestimmungen für Werkverträge
Dienstleistungsergebnisse unterliegen grundsätzlich nicht der Abnahme. Nur sofern die Vertragsparteien ausdrücklich einen Werkvertrag vereinbart haben, gelten die folgenden Bestimmungen.
Im Vertrag bezeichneten Werkleistungen und Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Lionizers GmbH.
An den zu erbringenden Leistungen erhält der Kunde vorbehaltlich der vollständigen Zahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht; ein Anspruch auf Source Code-Herausgabe besteht nicht.
Der Kunde wird die Leistungen nach erfolgreichem Abnahmetest unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung berechtigt den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 14 Kalendertagen als abgenommen.
IX. Mängelansprüche
Für alle von der Lionizers GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Sofern die Überlassung von Software geschuldet wird, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Überlassung der Software an den Kunden.
Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht möglich ist, Fehler in Software vollständig auszuschließen. Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Lionizers GmbH nicht im Falle offener Mängel zehn Tage nach Lieferung und im Falle versteckter Mängel zehn Tage nach Entdeckung benachrichtigt.
Für ein einwandfreies Funktionieren der Software müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Hard- und Softwareumgebung gegeben sein. Es ist Sache des Kunden, sich vor Vertragsabschluss über die Geeignetheit zu informieren.
X. Haftung
Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er der Lionizers GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat.
Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Die Lionizers GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Fünffache der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden.
Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Unvorhergesehene, von der Lionizers GmbH nicht zu vertretende Ereignisse (Höhere Gewalt) berechtigen die Lionizers GmbH zur entsprechenden zeitlichen Verschiebung ihrer vertraglichen Pflichten.
Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegen die Lionizers GmbH verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
XI. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
Die Vertragsparteien sind gehalten, ihre Arbeitnehmer zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt bei vorher bekannten oder öffentlich zugänglichen Informationen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für die Zeit nach Vertragsende.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Lionizers GmbH.
Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses unterliegen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).